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   BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92   

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https://dejure.org/1994,2632
BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92 (https://dejure.org/1994,2632)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1994 - 11 C 49.92 (https://dejure.org/1994,2632)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 11 C 49.92 (https://dejure.org/1994,2632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fahrerlaubnis - Entziehung - Nachschulung - Neue Fahrerlaubnis

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 2 a Abs. 3; StVG § 2 b; StVZO § 12
    Nichterfüllung der Nachschulungsanordnung bei Fahrerlaubnis auf Probe L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 59
  • NJW 1995, 69
  • NVwZ 1995, 165 (Ls.)
  • NZV 1994, 412
  • VersR 1995, 429
  • DVBl 1994, 1196
  • DÖV 1994, 1051
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 51.92

    Vorbeifahren - Überholverbot - Unklare Verkehrslage - Überholen

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92
    Wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 2 a Abs. 2 StVG erfüllt sind und der Fahranfänger nach bestimmten Verkehrszuwiderhandlungen einer vollziehbaren Nachschulungsanordnung nicht nachgekommen ist, wird von Gesetzes wegen angenommen, daß das - durch statistische Erhebungen bewiesene - erhöhte Gefährdungsrisiko durch Fahranfänger für andere Verkehrsteilnehmer fortbesteht (vgl. Amtliche Begründung zu § 2 a StVG, BT-Drs. 10/4490, S. 13 ff.; Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 11 C 51.92).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92
    Damit erlischt - ebenso wie bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 StVG - die Befugnis zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr insgesamt (vgl. BVerwGE 13, 288 und 51, 359 ).
  • BGH, 17.02.1983 - 4 StR 716/82

    Trunkenheit im Verkehr als Dauerstraftat - Aufspaltung einer Trunkenheit im

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bezieht sich auch die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB auf alle Klassen (vgl. Urteil vom 17. Februar 1983 - 4 StR 716/82 - VRS 65, 131 ; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 13. Aufl., 1993, § 69 StGB Rn. 16).
  • BVerwG, 12.01.1962 - VII C 12.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92
    Damit erlischt - ebenso wie bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 StVG - die Befugnis zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr insgesamt (vgl. BVerwGE 13, 288 und 51, 359 ).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 27.93
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 C 49.92 - <NZV 1994, 412 = DVBl 1994, 1196 = VD 1994, 279> sei nicht auf den vorliegenden Fall anwendbar, da der Kläger zum Zeitpunkt der Nachschulungsanordnung nicht mehr Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gewesen sei.

    Wie der erkennende Senat schon im Urteil vom 18. Mai 1994 (a.a.O.) ausgeführt hat, decken sich die Anforderungen der Fahrerlaubnisprüfung nicht mit den Inhalten, die dem auffällig gewordenen Fahranfänger in der Nachschulung gemäß § 2 b StVG, § 12 f StVZO vermittelt werden.

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 B 195.94

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf den Zulassungsgrund der

    Aus dem Urteil vom 12. Januar 1962 (a.a.O.) ergibt sich zwar, daß eine Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 1 StVG in der Regel nicht lediglich teilweise entzogen werden kann, wenn die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf charakterlichen Mängeln beruht (vgl. auch Urteil vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 C 49.92 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.1994 - 12 L 5653/94

    Wiederholung Befähigungsprüfung bei Probeführerschein;; Anordnung;

    Ebenso wie einem Fahranfänger bei Nichterfüllung einer Anordnung nach § 2 a Abs. 2 StVG mangels Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen die Fahrerlaubnis aller ihm erteilten Klassen nach § 2 a Abs. 3 StVG entzogen werden muß (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 C 49.92 -, DVBl. 1994, 1196), ist es nicht gerechtfertigt, die Anordnung gemäß § 2 a Abs. 2 StVG nur auf die Fahrerlaubnisklasse zu begrenzen, in der der vom Fahranfänger begangene Verkehrsverstoß, der die Anordnung nach § 2 a Abs. 2 StVG ausgelöst hat, begangen worden ist.
  • VG Braunschweig, 31.05.2001 - 6 A 497/00

    Auspuff; Betriebserlaubnis; Fahranfänger; Fahrerlaubnis; Nachschulungskurs

    Das Bestehen der dafür erforderlichen Prüfungen ersetzt nicht die Teilnahme an einem Nachschulungskurs (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 18.05.1994 - 11 C 49.92 -, NZV 1994, 12 f.).
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